Jahrbücher für Geschichte Osteuropas
Im Auftrag des Instituts für Ost- und Südosteuropaforschung Regensburg
herausgegeben von Martin Schulze Wessel und Dietmar Neutatz
Ausgabe: 65 (2017), 2, S. 306-315
Verfasst von: Aleksandr Lavrov
Zauberei und gesellschaftlicher Konflikt im Moskauer Staat des 17. Jahrhunderts
Valerie Kivelson: Desperate Magic. The Moral Economy of Witchcraft in Seventeenth-Century Russia. Ithaca, NY, London: Cornell University Press, 2013. XX, 349 S., 46 Abb., 2 Ktn. ISBN: 978-0-8014-7916-8.
Dieses Ergebnis stand im Widerspruch zu bisherigen Annahmen und warf daher neue Fragen auf. Wir, die „dix-huitièmistes“ wussten nicht, ob der Höhepunkt der Prozesskurve im 17. oder im 18. Jahrhundert lag. Die Verfolgung von Zauberei, die im 17. Jahrhundert ihren Höhepunkt erreichte und danach an Intensivität verlor, und die Verfolgung der Zauberei, die immer, auch im Jahrhundert der Aufklärung, stabil blieb, bedurften zweier unterschiedlicher Interpretationsmodelle. Einige Paroxysmen des 17. Jahrhunderts, nach denen die Kurve langsam nach unten zeigte, ließen sich relativ einfach erklären. Viel komplizierter war die Erklärung einer stabilen Verfolgung, die trotz aller institutionellen und normativen Veränderung, die Staat und Kirche in dieser Zeit durchmachten, wie ein Schwelbrand immer die gleiche Intensität bewahrte.
Daraus ergeben sich zwei Möglichkeiten, das neue Buch von Valerie Kivelson zu interpretieren. Zum einen könnte man aus einer positivistischen Perspektive sagen, dass es sich um die erste Studie zu den Moskowitischen Zaubereiprozessen handelt, die uns die längst erwarteten Statistiken liefert. Kivelson stützt sich auf die 227 veröffentlichten sowie weitere nicht veröffentlichte Prozessakten, in denen 495 Beschuldigte genannt werden (S. 83). Damit ist nicht nur die Rekonstruktion eines komplexen Bildes der Angeklagten möglich, sondern auch die erste Darstellung der Verfolgungsstatistik im Laufe des „langen 17. Jahrhunderts“.
Ich kann mich noch erinnern, mit welcher Spannung wir in einem kleinen Kreis von Interessierten den Vortrag von Valerie Kivelson verfolgten, bei dem diese Statistik erstmals in Form einer Grafik dargestellt wurde. Die dargestellte Kurve sank nicht im Laufe des Jahrhunderts, stieg aber auch nicht an. Mit ihren Höhen und Tiefen ähnelte diese Kurve eher einem Kardiogramm, aber niemand wollte glauben, dass diese Höhen und Tiefen einfach nur besser oder lückenhaft dokumentierte Zeitabschnitte widergespiegelt hätten. Man vermutete dahinter einen Sinn, eine Verbindung mit den Krisen des 17. Jahrhunderts.
In den letzten Jahrzehnten hat die Hexenforschung eine Menge neuer Erkenntnisse über die okzidentalen Gesellschaften in der Frühen Neuzeit zutage gefördert. Die Rechtsgeschichte, aber auch die ganz neue Gefühlsgeschichte erlebten einen Wandel durch die Kenntnisse, die aus den Akten der Hexenprozesse gewonnen wurden. Dementsprechend sind auch die Erwartungen hoch, dass die Forschung zu den Moskauer Zaubereiprozessen etwas Grundsätzliches über die Moskauer Gesellschaft offenbaren wird. Die Tatsache, dass die Zahl der Prozesse im Moskauer Reich sehr klein war, wobei die Jahrhundertbilanz des riesigen Reiches der Statistik eines winzigen deutschen Fürstentums entspricht, ändert nichts an diesen Erwartungen. Wenn man davon ausgeht, dass magische Praktiken und Vorstellungen für die ganze Moskauer Gesellschaft typisch waren, vom Zarenhof bis in die letzte Bauernhütte, so bleibt die Erforschung der Zaubereiprozesse eine der seltenen Gelegenheiten, um die kulturellen Werte einer ganzen Gesellschaft aufzudecken.
In Bezug auf diese Konzeption interpretiert Kivelson die längst bekannte Tatsache, dass die Mehrheit der Angeklagte männlich war. Diese Tatsache, die Russell Zguta mit den Daten von Novombergskij erstmals belegt hatte, lässt sich durch Kivelsons Datenbank noch einmal bestätigen. Der Anteil der männlichen Angeklagten erreicht hier 74 %. Die pauschalen Erklärungen – wie eine Moskauer Abweichung von einem „westlichen Muster“ – interessieren Kivelson nicht, weil sie davon ausgeht, dass diese Muster nie existierten. Dabei zeigt die Historikerin auch kein Interesse am „Peripherie“-Modell, das in der Hexenforschung in Bezug auf Skandinavien einmal sehr populär war. Mit der Ablehnung dieser traditionellen Erklärungsansätze der Geschichtswissenschaft bleibt Kivelson die schwierigste und die interessanteste Aufgabe des ganzes Buches – die bis auf Drei viertel steigende männliche Dominanz bei den Angeklagten nicht durch die Geschlechterrollen zu erklären.
Kivelson zufolge lenkten die Menschen “suspicion on themselves because they demonstrated the characteristics and behaviours associated with witchcraft, and these characteristics were not understood as constitutive of one gender or another” (S. 115). Die Historikerin versucht also die unterschiedlichen Betätigungsfelder zu definieren, deren besonderer Konstellation das männliche Übergewicht bei den Angeklagten zu verdanken ist. Dabei unterstreicht sie fünf Konstellationen. Erstens sind die Angeklagten durch höhere soziale und räumliche Mobilität gekennzeichnet, wobei solche Mobilität in der Moskauer Gesellschaft eher für die Männer spezifisch war. Das Wandervolk („itinerant“, „wanderer“) taucht in immerhin 15 % der Fälle auf. Die zweite Gruppe bilden die Nichtrussen. In diesen 13 % aller Fälle erscheint ein Nichtrusse als „Hauptangeklagter [primary defendant] oder als ehemalige Lehrer“ der Zaubereikunst (S. 117). Die dritte Gruppe ist besonders interessant; es handelt sich um die volkstümlichen Heiler („Folk healer“), die ein Viertel der Angeklagten ausmachten (24 %). Unter ihnen fanden sich auch einige Wanderer oder Nichtrussen. Dabei macht Kivelson die interessante Beobachtung, dass es Anklagen wegen Zauberei aus offenkundiger Rache für eine wirkungslose Behandlung durch einen Heiler gab (S. 121). Dies führt uns geradewegs zum Kern des Problems, nämlich zum Widerspruch zwischen der allgemeinen Präsenz magischer Praktiken und einer insgesamt geringen Verfolgung. Die Anklage wegen Zauberei – und der auf diese Anklage folgende Prozess – erscheint hier als ein Bruch, als eine Panne, in dem normalerweise gut funktionierenden System von Leistung und Gegenleistung. Die viertgrößte Gruppe besteht aus Personen, die sich des Ungehorsams oder der Missachtung („insubordination or disrespect“) gegenüber den Autoritäten schuldig gemacht oder direkt gegen diese rebelliert hatten. Die fünfte und letzte Gruppe besteht aus Angeklagten, die Zauberei „oder das, was ihre Gemeinschaft als solche definierte“, „tatsächlich“ praktiziert hatten (S. 123).
Diese Klassifizierung wirft einige kritische Fragen auf. Erstens ist das Argument des „Terem“ (S. 103), in dem die russischen Frauen gelebt hätten, zu einfach und zu anachronistisch, um zu überzeugen, obwohl die Annahme einer geringeren Mobilität der Frauen in der Moskauer Gesellschaft insgesamt plausibel erscheint. Zweitens entsteht bei der ersten und zweiten Gruppe, also bei den Wanderern und Nichtrussen, der Verdacht, dass hier mit einem üblichen Trick der Untersuchungsrichter in die Irre geführt werden sollte. Die Behauptung, dass man den Zauberspruch von einem Unbekannten gehört habe, der aus der Ferne kam und der nur durch seine Zugehörigkeit zu einem anderen Volk identifiziert wurde („von einem Tataren“, „von einem Mordwinen“) ließ sich nicht überprüfen. Die fünfte Gruppe hat für sich genommen wenig Erkenntniswert, den nach meiner festen Überzeugung näherte sich der Prozentanteil der Untertanen des Moskauer Reiches, die magische Praktiken in Anspruch nahmen, dem Prozentanteil der Bürger des heutigen Nordkorea, die für die Regierungspartei stimmen. Die absolute Mehrheit wurde trotzdem nie dafür zur Rechenschaft gezogen. Die Frage sollte man anders formulieren: Was genau musste ein durchschnittlicher Moskowiter tun, um der Zauberei verdächtigt zu werden?
Trotz diesen Bemerkungen entsteht aber den Eindruck, dass wesentliche Züge der Moskauer Zaubereiprozesse hier erfasst sind. Besonders interessant ist die Kategorie derjenigen, die sich gegen Vorgesetzte oder Autoritäten auflehnten. Gerade hier wird deutlich, dass Kivelsons Statistik nicht nur die Angeklagten selbst klassifiziert, sondern auch die Bildung von Paaren von Denunzianten und Angeklagten ermöglicht. Das Gleiche gilt für die Nichtrussen, weil zu vermuten ist, dass einem angeklagten Nichtrussen ein russischer Denunziant zuzuordnen ist. Nach dem, was wir im 17. Jahrhundert und besonders nach 1649 über die wachsende Ausdifferenzierung der sozialen Hierarchie und über den wachsenden Druck auf die Untergeordneten wissen, wäre es gerade wichtig, die vierte Gruppe – also die Rebellen – näher unter die Lupe zu nehmen und zu untersuchen, ob sie mit der Zeit prozentual anwuchs.
Nach der Frage der Überzahl der männlichen Angeklagten, wendet sich Kivelson der Rolle der Frauen zu. Einerseits erkennt sie an, dass das Frauenbild in der altrussischen Literatur sehr oft negativ ist, was an sich eine wichtige Voraussetzung für die Entstehung eines Hexenbildes ist. Andererseits finden sich in den Darstellungen sexueller Attacken von Dämonen auf Frauen, die in einigen Texten auftauchen (Erzählung über die besessene Solomonija), keine Andeutungen von Zauberei. Die Magie, die sich auf das Gewinnen des Objektes der sexuellen Begierde richtet, verfolgt im Moskauer Reich nur reale Menschen. Damit sind einige Faktoren berücksichtigt, welche die Präsenz von Frauen unter den Angeklagten fördern oder reduzieren konnten. Die Bilanz ist durch einen geringen Anteil von Frauen gekennzeichnet.
Der eigentliche Prozess wegen Zauberei wird von Kivelson widersprüchlich beschrieben. Einerseits bemerkt sie, dass trotz der Folteranwendung viele Bekenntnisse plausibel erscheinen, weil sie keine unmöglichen oder außergewöhnlichen Vorfälle beschreiben, sondern die ganz gewöhnlichen magischen Praktiken, die auch aus späteren ethnographischen Beobachtungen bekannt sind. Die Angeklagten brauen Getränke aus Wurzeln, streuen Salz auf Kreuzungen oder schütten Erde von Gräbern in die Suppe ihrer Feinde; sie bekennen Nachtflüge, Geschlechtsverkehr mit unreinen Geistern und Kannibalismus (S. 43, 232).
Kivelsons Buch endet mit einer kurzen Darstellung der petrinischen Wende in der Gesetzgebung. Während die Autoritäten des Moskauer Reichs die Vorstellung von der Zauberei als einem satanischen Werk weder für sich selbst formulierten, noch die Bevölkerung zu indoktrinieren versuchten („never formulated for themselves and hence never attempted to inculcate such a satanic view into the population at large“) (S. 75), war es Peter der Große, der gerade diese Ansicht als Erster ins Strafrecht einführte und damit seiner Popularisierung bei der Bevölkerung den Weg ebnete.
Es wäre nicht gerecht gegenüber der Studie Kivelsons, sich bei den kritischen Bemerkungen nur auf eine Korrektur von Übersetzungsfehlern oder Fragen der Interpretation von Einzelfällen zu beschränken. Diese Studie stellt einen wirklichen Durchbruch in der Erforschung des Themas dar. Es ist notwendig, auf die zentralen Thesen der Autorin ausführlicher einzugehen. Ich werde meine Bemerkungen in drei Gruppen gliedern.
Zum Zweiten will ich auf die Sonderstellung der ukrainischen Fälle hinweisen. Die Alterität der ukrainischen rechtlichen Tradition („ancient Cherkassian custom“, S. 51), die schon für die Zeitgenossen offensichtlich war, wird im Buch deutlich betont. Es handelt sich um zwei Fälle, ein Autodafé von Zauberinnen, das vom Hetman Ivan Brjuchovec’kyj befohlen wurde, und um die Untersuchung eines Hostienraubs durch einen Erzpriester („stolen Eucharistic bread for magical purpose“). Aber gerade beim zweiten Fall stellt sich die Frage nach der Alterität der magischen Praktiken und Vorstellungen der Ukrainer, die vor den Moskauer Gerichten erschienen. Kivelson betont hier, dass es sich um einzigen Fall handelt, in dem die Hostie für magische Zwecke missbraucht wurde – und gerade dieser Fall kommt aus dem ukrainischen Achtyrka (S. 201, 235). Kivelson bietet hier keine allgemeine Erklärung an und verweist stattdessen auf die Vernichtung der Ernte durch magische Mittel, wie sie in den Prozessakten, aber auch in ethnographischen Beobachtungen des 19. Jahrhunderts aus der Ukraine vorkommt (S. 79).
Aleksandr Lavrov, Paris-Sorbonne
Zitierweise: Aleksandr Lavrov über: Valerie Kivelson: Desperate Magic. The Moral Economy of Witchcraft in Seventeenth-Century Russia. Ithaca, NY, London: Cornell University Press, 2013. XX, 349 S., 46 Abb., 2 Ktn. ISBN: 978-0-8014-7916-8, http://www.dokumente.ios-regensburg.de/JGO/Rez/Lavrov_Kivelson_Desperate_Magic.html (Datum des Seitenbesuchs)
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1Zguta, Russell Witchcraft Trials in Seventeenth-Century Russia, in: American Historical Review 82 (1977), 5, S. 1187–1207, hier S. 1205.
2Ryan, W. F. The Witchcraft Hysteria in Early Modern Europe: Was Russia an Exception?, in: Slavonic and East European Review 76 (1998), 1, S. 49–94; siehe auch: Ryan, W. F. The Bathhouse at Midnight. An Historical Survey of Magic and Divination in Russia. University Park, PA 1999. Siehe auch meine Buchbesprechung in: Jahrbücher für Geschichte Osteuropas 50 (2002), 3, S. 455–457.
3In diesem Sinne ist der Vergleich mit der Ukraine entscheidend. Die Reformen des Patriarchen Nikon von Moskau dienten zur Angleichung der Moskauer Praktiken an die ukrainischen, die schon durch die Reformen des Metropoliten Mogila homogenisiert worden waren. Der ukrainische Einfluss auf die russische orthodoxe Kirche, der sich einem gegenseitigen Austausch entwickelte, war sehr bedeutend. Man kann sagen, dass Ukrainer und Russen in jener Zeit durch ähnliche Varianten der Orthodoxie geprägt wurden, und trotzdem weist die Verfolgung von Zauberei wichtige Unterschiede auf. Zur ukrainischen Verfolgung siehe Dysa, Kateryna Istorija z vid’mamy. Sudy pro čary v ukrajins’kych vojevodstvach Rečі Postpolitoji XVІІ–XVІІІ stolіttja. Kyjiv 2008; siehe auch Dysa, Katerina Russische Zauberer und ukrainische Zauberinnen. Zaubereiprozesse von 1700 bis 1740 als historische Quelle, in: Jahrbücher für Geschichte Osteuropas 53 (2005), 2, S. 177–195.
4Ankarloo, Bengt / Hennigsen, Gustav (eds.): Early Modern European Witchcraft. Centres and Peripheries. Oxford 1990.
5Behringer, Wolfgang Weather, Hunger and Fear. The Origins of the European Witch Persecution in Climate, Society and Mentality, in: German History 13 (1995), S. 1–27.
6Kivelson, Valerie: Through the Prism of Witchcraft. Gender and Social Change in Seventeenth-Century Muscovy, in: Russia’s Women. Accommodation, Resistance, Transformation. Ed. by Barbara Evans Clements / Barbara Alpern Engel / Christine D. Worobec. Berkeley 1991, S. 74–94; Kivelson, Valerie Patrolling the Boundaries. Witchcraft Accusations and Household Strife in Seventeenth-Century Muscovy, in: Harvard Ukrainian Studies 19 (1995), S. 302–323.
7Lavrov, A. S. Koldovstvo i religija v Rossii, 1700–1740 gg. Moskva 2000; Smiljanskaja, E. B. Sledstvija po „duchovnym delam“ kak istočnik po istorii obščestvennogo soznanija v Rossii pervoj poloviny XVIII veka. Dissertacija kandidata istoričeskich nauk. Moskva 1987.
8Smiljanskaja, E. B. Volšebniki. Bogochul’niki. Eretiki. Moskva 2003, S. 75, 187.
9Um diese Position solide zu begründen, müsste eine Überprüfung der Rezeption der Texte stattfinden, die in der Geschichtsschreibung üblicherweise als Beleg für die stark differenzierten Geschlechterrollen in der Moskauer Gesellschaft zitiert werden, allen voran des „Hausbuchs“ (Domostroj). Diese kritische Arbeit ist im Rahmen des Buches nicht angegangen worden; daher zitiert Kivelson häufig das „Hausbuch“, ohne auf die Relevanz dieses Textes einzugehen.
10Thompson, Edward P. The Moral Economy of the English Crowd in the 18th Century, in: Past & Present 50 (1971), 1, S. 76–136. Vgl. die deutsche Übersetzung: Thompson, Edward P. Die moralische Ökonomie der englischen Unterschichten im 18. Jahrhundert, in: Plebeische Kultur und moralische Ökonomie. Aufsätze zur englischen Sozialgeschichte des 18. und 19. Jahrhunderts. Frankfurt/Main 1980, S. 66–130.
11Die Archive der Bistümer sind für die Moskauer Zeit sehr fragmentarisch erhalten. Die Vermutung, dass den Fällen offizieller Zaubereiverfolgung noch einmal die gleiche Zahl von Lynchfällen gegenüberstehe, wird von Kivelson zurückgewiesen, wobei sich die Historikerin auf die Arbeiten von Nancy Shields Kollmann stützt, die die Durchsetzung des Gewaltmonopols durch den Moskauer Staat beweist (S. 50).
12Anisimov, E. Dyba i knut. Političeskij sysk i russkoe obščestvo v XVIII veke. Moskva 1999.
13Čerepanova, O. A. Mifologičeskaja leksika Russkogo Severa. Leningrad 1983.
14Der Metropolit von Sibirien Ignatij (Rimskij-Korsakov) berichtet den angeblichen Fall eines Übersetzers aus Tobol’sk, der sich vor zwanzig Jahre von Christus abgewandt und seitdem nur magischen Bräuche praktiziert habe, dabei aber auch den neuen Ritus ablehne (Poslanija blažennogo Ignatija, mitropolita Sibirskogo i Tobol’skogo. Kazan’ 1855, S. 64–65).
15Kivelson, Valerie Political Sorcery in Sixteenth-Century Muscovy, in: Culture and identity in Muscovy, 1359–1584 = Moskovskaja Rus’ (1389–1584). Kul’tura i istoričeskoe samosoznanie. Ed. by A. M. Kleimola / G. D. Lenhoff. Moskva 1997, S. 267–283.
16Zelenin, D. K. Tabu slov u narodov Vostočnoj Evropy i Severnoj Azii, in: Sbornik muzeja antropologii i ėtnografii. T. 8–9. Leningrad 1929–1930, S. 1–167.
17Pomeranceva, E. Mifologičeskie personaži v russkom fol’klore. Moskva 1975, S. 4–5.
18Siehe: Ecloga. Das Gesetzbuch Leons III. und Konstantinos’ V. Hrsg. von Ludwig Burgmann. Frankfurt/Main 1983, S. 241 (Art. 17.43 und 17.44).
19Živov, Viktor M. Istorija russkogo prava kak lingvosemiotičeskaja problema, in: Živov, V. M.: Razyskanija v oblasti istorii i predystorii russkoj kul’tury. Moskva 2002, S. 187–291; Burgmann, L. Zwei Sprachen – zwei Rechte. Zu einem Versuch einer linguo-semiotischen Beschreibung der Geschichte des russischen Rechts, in: Rechtshistorisches Journal 11 (1992), S. 103–122; vgl. auch Živovs Antwort: Živov, V. M. Postscriptum, in: Razyskanija v oblasti istorii i predystorii russkoj kul’tury. Moskva 2002, S. 291–305.